Neue Förderrichtlinie
von Stefan Beckmann
hessen.de
Hessen unterstützt künftig Hebammen, die sich freiberuflich niederlassen wollen, mit einer sogenannten Niederlassungsförderung in Höhe von 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro, wenn sie ein Geburtshaus gründen oder dessen Leistungsspektrum erweitern. Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz stellte anlässlich ihres Besuchs im Geburtshaus Idstein am Montag diese neue Förderrichtlinie des Landes vor und betonte, wie wertvoll Hebammen für Familien vor, nach und während der Geburt sind. „Hebammen leisten einen ganz wesentlichen Beitrag dafür, dass junge Familien in einer ganz besonderen Phase in ihrem Leben unterstützt werden und Sicherheit in dieser neuen Lebensphase gewinnen können. Durch ihre Expertise sorgen sie gerade nach der Geburt dafür, dass es Mutter und Kind gut geht, beantworten Fragen und können zum Beispiel auf etwaige Erkrankungen frühzeitig aufmerksam machen“, sagte die Ministerin und ergänzte: „Damit Hebammen diese wichtige Arbeit leisten können, brauchen sie vernünftige Rahmenbedingungen und weiter eine Perspektive.“