Schwangerenrechte
Rechte von Schwangeren
In Bezug auf Hebammenhilfe
Die Hebammenbetreuung in Deutschland ist sehr umfassend und begleitet Frauen vor, während und nach der Geburt. Hebammen bieten dabei eine kontinuierliche Unterstützung, die von der Vorsorge über die Geburtsbegleitung bis hin zur Nachsorge reicht. Jede Frau hat ab dem positiven Schwangerschaftstest bis zum Abstillen das Recht auf Hebammenbetreuung. Die Hebamme ist die Ansprechpartnerin/die Spezialistin für alle Fragen rund um die normale Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett.
Vor der Geburt
können Frauen Hebammen für folgende Leistungen in Anspruch nehmen: Beratung und Information zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett. Begleitung bei Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen. Geburtsvorbereitungskurse, um sich auf die Geburt vorzubereiten und Informationen und Unterstützung zu erhalten. Erstellung eines individuellen Geburtsplans, der die Wünsche der Frau für die Geburt festhält.
Während der Geburt
stehen Hebammen Frauen bei der Geburt im Krankenhaus, Geburtshaus oder Zuhause zur Verfügung: Betreuung und Unterstützung während der Geburt. Hilfe bei der Schmerzlinderung durch verschiedene Methoden. Geburtsvorbereitung und -begleitung, durch Anleitung und Unterstützung während der Presswehen. Überwachung der Vitalfunktionen von Mutter und Kind.
Nach der Geburt
bietet die Hebammenbetreuung Unterstützung im Wochenbett: Wochenbettbetreuung: Kontrolle des Wochenfluss, Kontrolle der Heilung der Geburtswunde, Überwachung der Vitalfunktionen von Mutter und Kind. Stillberatung und -hilfen beim Stillen und bei Problemen mit dem Stillen. Hilfe bei der Säuglings- und Kleinkinderpflege. Rückbildungsgymnastik zur Kräftigung der Muskulatur nach der Geburt. Beratung bei psychischen und emotionalen Problemen, die im Wochenbett auftreten können.
Zusatzleistungen
Neben den grundlegenden Leistungen bieten einige Hebammen auch zusätzliche Angebote an, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehören unter anderem Babymassage, Trageberatung, Akupunktur und Homöopathie.
Kosten
Die Kosten für die reguläre Hebammenbetreuung vor, während und nach der Geburt werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenkassen erstatten dies meist auch, aber erkundigen Sie sich vorher. Zusätzliche Angebote sind privat zu bezahlen.
die wichtigsten
Schwangerenrechte
Kündigungsschutz
Ab Feststellung der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung besteht ein Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Schwangere in dieser Zeit nicht kündigen darf, außer in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Insolvenz des Betriebes). Auch nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche besteht ein Kündigungsschutz von drei Monaten.
Beschäftigungsverbot
Schwangere dürfen nicht in gefährlichen oder körperlich anstrengenden Tätigkeiten eingesetzt werden, die ihre Gesundheit oder die ihres Kindes gefährden könnten. Dazu gehören z.B. Arbeiten mit Gefahrstoffen, schwere körperliche Tätigkeiten oder Arbeiten mit Lärm und Vibrationen. Der Arbeitgeber muss die Schwangere in diesem Fall auf eine andere Tätigkeit versetzen, die für sie zumutbar ist. Ab dem dritten Schwangerschaftsmonat dürfen Schwangere außerdem nicht mehr in Beförderungsmitteln aller Art (Bus, Taxi, Bahn, Flugzeug) arbeiten, weder als Fahrerin noch als Kontrolleurin, Schaffnerin oder Stewardess.
Mutterschutz
Werdende Mütter haben Anspruch auf bezahlten Mutterschutz. Das bedeutet, dass sie in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nach der Entbindung nicht arbeiten dürfen. In dieser Zeit erhalten sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss.
Weitere Rechte
Schwangere haben das Recht auf Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt oder der Hebamme. Der Arbeitgeber muss die dafür notwendige Zeit bezahlt freigeben. Schwangere haben außerdem das Recht auf Stillzeiten und Stillpausen. Das bedeutet, dass sie ihr Kind während der Arbeitszeit stillen können. Der Arbeitgeber muss dafür einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.
Informationsquellen
- Bundesministerium für Familie
- pro familia Bundesverband
- Arbeitnehmerhilfe e.V.
- Industrie und Handelskammer
Diese Auflistung ist nur ein Überblick über die wichtigsten Rechte von Schwangeren in Deutschland.
Es ist ratsam, sich bei Fragen zu den eigenen Rechten an eine Beratungsstelle für Schwangere zu wenden.